REACH: Cr(VI)-Zulassung für FGK-Antrag

Nach jahrelangen Beratungen hat der REACH-Regelungsausschuss am 29. Februar 2024 endlich dem federführend von der Gerhardi Kunststofftechnik GmbH eingereichten Antrag zur Nutzung von Chromtrioxid für die Beschichtung von Kunststoffen für Automobilanwendungen zugestimmt. 

Nachdem der Antrag (Gerhardi Joint Application)bereits am 22. Februar 2016 eingereicht worden war, wurde auf nachträglichen Wunsch der EU-Kommission ein Substitutionsplan erstellt und am 8. Dezember 2020 eingereicht. Am 28. Juni 2021 wurde dieser von der Europäischen Chemikalienagentur als „glaubwürdig“ eingestuft. Seitdem wurde der Antrag jedoch im REACH-Regelungsausschuss, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission zusammensetzt, blockiert. 

In den vergangenen Wochen hat das Konsortium auf Anfrage der EU-Kommission hin zusätzliche Informationen geliefert und bestimmte Zugeständnisse gemacht, um eine Zustimmung im REACH-Regelungsausschuss zu ermöglichen. Unter anderem ist das Ende der Review-Periode nun auf den 21. September 2029 festgelegt und damit vorgezogen worden. Bereits bis zum 21. März 2028 muss ein Review-Bericht vorgelegt werden, in dem dargelegt ist, inwiefern die im Substitutionsplan dargestellten Planungen umgesetzt worden sind.

Als nächster Schritt erfolgt nun im Verlauf der nächsten Wochen die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union und damit die offizielle Genehmigung zur Nutzung von Chromtrioxid. 

Der FGK wird sich in den nächsten Wochen damit befassen, wie die Auflagen bearbeitet und standardisiert werden, und ein möglichst einheitliches Vorgehen abstimmen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentralverband Oberflächentechnik e.V.
Giesenheide 15
40724 Hilden
Telefon: +49 (2103) 2556-21
Telefax: +49 (2103) 2556-25
http://www.zvo.org

Ansprechpartner:
Birgit Spickermann
PR
Telefon: +49 (2103) 255621
Fax: +49 (2103) 255632
E-Mail: b.spickermann@zvo.org
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel